Beratung . Verkauf . Vermietung . Bewertung
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Was können Sie tun und erwarten?
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Sie zögern einen Makler Ihres Vertrauens zu beauftragen?
Wollen Sie allein verkaufen?
Wie wollen Sie den Verkehrswert bestimmen?
Kennen Sie die Angebots- und Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt?
Wollen Sie wirklich in ein Verkehrswertgutachten
investieren oder mit einem Verkaufsauftrag an uns diese Einschätzung
kostenlos bekommen?
Kennen Sie Ihr Rechts- und Haftungsrisiko?
Wie unterscheiden Sie nur Neugierige von richtigen Kauf- und Mietinteressenten?
Wie prüfen Sie ob der Käufer tatsächlich den Kaufpreis aufbringen kann oder will? Ob er zahlungsfähig ist?
Was machen Sie, wenn der Kaufinteressent beim Notar sagt, er kauft nur für einen niedrigeren Preis als vorher vereinbart?
Das waren einfache Fragen, die schwierigen können wir persönlich erörtern.
Wir können diese Fragen unendlich fortsetzen, warum meinen Sie, gibt es seit über 2.000 Jahren Makler? Könnte es nicht sein, dass es dafür triftige Gründe geben muss?
Ist für Sie als Kauf- oder Mietinteressent der Makler unwichtig?
Wir meinen, unsere o.g. Bemerkungen sind für den Kauf- und Mietinteressenten ebenso wichtig!
Wissen Sie, dass Sie mit der Endgegennahme eines Immobilienangebotes einen Vertrag mit dem Makler eingehen?
Verbandsmakler sind verpflichtet regelmäßig Ausbildungen und Schulungen zu besuchen.
Wir haben im Verband unmittelbare Rechtsberatung Ihren konkreten Fall in der Auftrags- und Vertragssituation.
So sind wir in der Lage auch etwas schwierigere rechtliche Fragen mit unseren Anwälten abzuklären.
Das kostet dem unserer Klientel keine zusätzlichen Anwaltsgebühren!
Auf Wunsch können wir mit unserer Bauvorlageberechtigung Ihren Bauantrag erstellen und einreichen.
Wir Vermitteln und bereiten den die Vertragsgestaltung so vor, dass wir sicher sind, nur wenn beide Vertragsparteien zufrieden sind, haben wir einen guten Vertrag vermittelt.
Damit Sie nicht zuletzt noch beim Vertragsabschluß übervorteilt werden, sind wir immer bei der Beurkundung anwesend und achten auf die Erfüllung Ihres Auftrages.
Denn wir wissen, nur wenn Sie zufrieden mit unsere Tätigkeit waren, werden Sie uns gern weiter empfehlen.
Sie entscheiden, ob wir uns kennen lernen ...
- wir lernen uns kennen und Sie entscheiden, ob Sie mit uns arbeiten wollen,
- ein offener und ehrlicher Umgang zwischen uns als Geschäftspartner,
- ein schriftlicher Vertrag, ohne "Kleingedrucktes", damit stehen wir in Ihrer Pflicht!
- Sie haben einen Rechtsanspruch auf die mit uns vereinbarten Leistungen. |